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Gemäß unserem Motto
"Wenn viele wenig tun, können wir mit dem Wenigen viel erreichen."
freuen wir uns über jeden Cent, der auf unserem Spendenkonto eingeht.
Aus diesem Grund bitten wir Euch zu bedenken, dass der Aufwand, eine Spendenquittung zu erstellen und zu versenden, von dem Betrag abgeht, der doch eigentlich in einem der Projekte verwendet werden sollte.
Bei Spenden bis 200,00 Euro pro Jahr wird von Eurem Finanzamt auch der Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg ohne Spendenquittung akzeptiert. Den vereinfachten Spendennachweis (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. b EStDV) bis zu 200,00 Euro an eine gemeinnützige Körperschaft mit den erforderlichen Angaben über den steuerbegünstigten Zweck, für den die Zuwendung verwendet wird und über die Freistellung unserer Organisation von der Körperschaftssteuer, stellen wir Euch hier zum "herunterladen" zur Verfügung.
Klicke den Link an, um die Datei herunterzuladen.
Zur Anzeige des vereinfachten Zuwendungsnachweises benötigst Du den Acrobat Reader ab Version 3.0.
Spenden über 200,00 Euro müssen durch eine von uns ausgestellte Spendenbescheinigung/Zuwendungsbestätigung nachgewiesen werden. Bitte vergesst nicht, zu diesem Zweck Eure vollständige Adresse im Verwendungszweck anzugeben.
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